Wichtig: Unwetterlage am kommenden Montag

Die Schulleitung des HANSE-Berufskollegs des Kreises Lippe in Lemgo stellt unter Bezugname auf die unten aufgeführte E-Mail des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 07.02.2020 fest:

 

Aufgrund des Sturmtiefs fällt der Unterricht am HANSE-Berufskolleg des Kreises Lippe in Lemgo am kommenden Montag (10.02.2020) aus. 

 

Hinweis für die Berufsschüler:

Nach dem Runderlass BASS 12-52 Nr. 1: Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354) 1 gilt:

2 Schulversäumnisse (§ 43 Absatz 2 SchulG)

2.1 Nicht vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis sind z.B. ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, findet an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb statt, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Bitte kontaktieren Sie Ihr Ausbildungsunternehmen, wie zu verfahren ist. Für Blockschüler werden an diesem Tag Aufgaben über das elektronische Klassenbuch zur Verfügung gestellt, die eigenständig außerhalb der Schule bearbeitet werden.

E-Mail des Ministeriums (Auszug):

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.

Daher bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge zu treffen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  1. Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
  2. Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann. 
    • Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
    • Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.
  3. Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.
  4. Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar.

Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.

Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.