FAQ zur Höheren Handelsschule
Sie werden in folgenden Situationen nicht von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 versetzt:
- Mit zwei mangelhaften Leistungen (Note 5) werden Sie nicht versetzt, können aber am Ende der Sommerferien eine (freiwillige) Nachprüfung in einem der beiden Fächer absolvieren (die Fächerwahl liegt bei Ihnen).
- Mit drei oder mehr mangelhaften Leistungen werden Sie nicht versetzt. Sie dürfen keine Nachprüfung machen.
- Mit einer ungenügenden Leistung (Note 6) werden nicht nicht versetzt. Sie dürfen keine Nachprüfung machen.
Bitte beachten:
- Mit einer mangelhaften Leistung (Note 5) werden Sie versetzt.
- Für minderjährige Schüler/-innen gilt zudem: Mindestens zwei mangelhafte Noten wurden gemahnt ("Blaue Briefe") oder standen bereits auf dem Halbjahreszeugnis.
- Generell gilt zudem: Die Note im Differenzierungsbereich ist nicht versetzungsrelevant.
Sie dürfen die Jahrgangsstufe 11 einmal und die Jahrgansstufe 12 einmal wiederholen.
Folgende "Kombinationen" sind nicht möglich:
- Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 zweimal und Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 keinmal.
- Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 keinmal und Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 zweimal.